Verwahrstellenfunktion erfolgreich mit Modell 1 und Modell 2

Es muss nicht „entweder – oder“ sein

„Sowohl – als auch“ statt „entweder – oder“ – auch das kann die Position einer Bank in Bezug auf Modell 1 und Modell 2 in der Verwahrstelle sein. Abhängig von der Anlagestruktur eines Fonds lässt sich damit individuell entscheiden, ob die Verwahrstellenfunktion im Modell 1 oder Modell 2 ausgeübt wird.

Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile, erklärt Ragnar Jensen, stv. Abteilungsdirektor Investor Services bei Donner & Reuschel, in seinem Vortrag beim 13.  INVESTMENT FORUM am 8. Juni 2016 in Frankfurt.

Die Verwahrstelle seines Hauses ist seit über 20 Jahren im Markt, war jedoch fokussiert auf die konzerneigene HansaInvest und hat diese Mandate im Modell 1 bearbeitet.

Die Vorteile von Modell 1 sind offensichtlich: kostengünstiger Betrieb und geringer Personalbedarf bei gut eingespielten Prozessen, die auf die individuellen Anforderungen des Kunden eingehen. Auf der anderen Seite ist dieses Setup nur bedingt für die Umsetzung einer Wachstumsstrategie geeignet.

Daher hat sich Donner & Reuschel, wie Jensen weiter ausführte, für die Einführung von DIAMOS F als eigenes System zur Fondsbuchhaltung und Anlagegrenzprüfung und damit für die Umstellung auf Modell 2 entschieden. Das Geschäft wird skalierbar und die Zusammenarbeit mit anderen Fondsgesellschaften einfacher. Zudem ist das Modell 2 leichter anzupassen, wenn es gilt, steigenden regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.

Der Foliensatz von Ragnar Jensen steht hier zum Download bereit.

Zum INVESTMENT FORUM am 8. Juni in Frankfurt hatte Konsort gemeinsam mit den Partnern Stefan Nützel – NeXeLcon und Nicolai Schödl Business Consulting in die Räumlichkeiten des BVI eingeladen. Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung durch die DIAMOS AG.