Service-KVG für Emissionshäuser

Neue Wege bringen neue Chancen

Die regulierte KVG ist das zentrale Objekt in einer regulierten Fondswelt. Wer gemäß KAGB Fonds auflegen möchte, benötigt eine KVG. Wer als Emissionshaus nicht selbst KVG-Status erlangen möchte, braucht deshalb einen Partner, eine Service-KVG.

Denn die Service-KVG übernimmt die wesentlichen Aufgaben wie die Administration und das Risikomanagement. Dafür müssen weder die Infrastruktur noch die Kompetenzen im Emisionshaus neu aufgebaut werden. Von der Kommunikation mit der BaFin und der Verwahrstelle über die Vertragsbearbeitung, Fondsbuchhaltung und Abwicklung von Bestandsprovisionszahlungen bis hin zum Reporting. Das Emissionshaus muss sich weder mit aufsichtsrechtlichen Themen noch mit Compliance-Aufgaben wie Post-Trade-Check oder Reporting-Themen wie die Erstellung von Jahresberichten befassen.

Stattdessen kann es sich auf die eigenen Kompetenzen des Portfoliomanagements und des Vertriebs fokussieren. Und das mit guten Gewissen, denn die Aufgaben und Pflichten von KVGs und Verwahrstellen sind streng reglementiert.

Ralph Petersdorff von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH zeigt aber noch weitere Vorteile auf. Denn der Vertrieb kann den Track Record der KVG sogar als Argument verkaufen. Ebenso das „sechs Augenprinzip“ und die vorhandene Sicherheit. Denn für den Anleger handelt es sich um ein reguliertes und beaufsichtigtes Vehikel. Er kann sicher sein, dass die Mittel durch die Kontrolle auch richtig verwendet werden. Wie dieses Konstrukt im Detail aussieht und wie das Private Labeling eines Fonds umgesetzt werden kann, berichtete der Leiter Fondsmanagement Immobilien auf dem 14. INVESTMENT FORUM in München.

Zum INVESTMENT FORUM am 10. November in München hatte Konsort gemeinsam mit den Partnern Stefan Nützel – NeXeLcon und Nicolai Schödl Business Consulting in die Räumlichkeiten des Künstlerhauses eingeladen. Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung durch die Société Générale Securities Services GmbH.