Regulierung bleibt auch 2014 das dominierende Thema für Verwahrstellen
Regulatorische Anforderungen prägen die Aktivitäten der Verwahrstellen
Wer dachte, die Umsetzung der Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), das am 22. Juli 2013 in Kraft getreten ist, sei in diesem Jahr abgeschlossen und in 2014 können sich die deutschen Verwahrstellen wieder vorrangig um andere Themen kümmern, der irrt. Regulatorische Anforderungen werden auch im Jahr 2014 die Aktivitäten der Verwahrstellen prägen.
Das ist das Ergebnis des Konsort-Round-Table „Verwahrstellen 2014“, bei dem sich am 5. November 2013 Vertreter von neun Verwahrstellen trafen. So ist die Umstellung auf das KAGB, die dadurch bedingte Anpassung der Verwahrstellenverträge und die damit verbundene Umstellung der Fonds auf das neue Recht noch nicht abgeschlossen. Auch die Prozesse zur Risikoüberwachung, die durch die neuen Haftungsregeln erforderlich werden, sind häufig noch nicht endgültig etabliert.
Das liegt zum einen daran, dass die notwendigen Informationen, zum Beispiel Ländergutachten zur Risikoeinschätzung, noch nicht vorliegen. Zum anderen wirft das Gesetz Fragen auf, die durch die Bankenaufsicht beantwortet werden müssen. Das entsprechende Rundschreiben der BaFin soll im ersten Halbjahr erscheinen und zur Jahresmitte in Kraft treten. Bis die Vorgaben der BaFin vorliegen, arbeiten die Verwahrstellen mit Prozessen auf der Basis von Auslegungen, die sie in Zusammenarbeit mit ihren Wirtschaftsprüfern erarbeitet haben. Nach den Erfahrungen mit dem Depotbankrundschreiben von 2011 rechnen daher fast alle Verwahrstellen mit erheblichem Umstellungsaufwand.
Am Konsort-Round-Table „Verwahrstellen 2014“ waren Vertreter nahezu aller relevanten Gruppen des deutschen Verwahrstellenmarkt beteiligt. Große und kleine Häuser, nationale und global agierende Unternehmen, Vertreter aus dem genossenschaftlichen und öffentlichen Sektor sowie Vertreter von Privatbanken bildeten eine repräsentative Gruppe.
Ein ausführlicher Bericht folgt in Kürze.