MiFID II in der Vermögensverwaltung
Neben Regulierung auch Ratlosigkeit
2018 hält MiFID II endgültig Einzug in den Markt und alle haben sich im Vorfeld darauf vorbereitet. Doch trotz aller Regelungen gibt es Themen, die individuell auslegungsfähig scheinen. Am Beispiel von Vermögensverwaltern lässt sich mit MiFID II nicht nur einen Anstieg der bisher schon umfangreichen regulatorischen Vorgaben erkennen, sondern zudem noch einige Fragen, die Antworten für den Alltag bedürfen.
Die meisten Vermögensverwalter sind kleine Unternehmen. Daher fallen die Kosten und Aufwände für die Regulierung besonders ins Gewicht. Auch Rechtsunsicherheit trifft sie daher besonders schwer.
Themen wie Kostentransparenz, Transaktionsreporting oder Sachkundenachweis sind einige der neuen Vorgaben, die sicherlich Aufwand nach sich ziehen, aber auf den ersten Blick recht greifbar für die Umsetzung erscheinen. Doch der Teufel steckt im Detail.
Andreas Grünwald, Vorstand FIVV AG und Vorstandsvorsitzender des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V., hat einige Felder identifiziert, die einer weiteren Klärung bedürfen. Beispielsweise die Aufzeichnungspflicht für Telefon und elektronische Kommunikation. Das scheint technisch einfach, doch was genau soll und darf am Telefon aufgezeichnet werden? Muss oder darf man einfach jedes Gespräch aufzeichnen?
Die offenen Problemfelder in der Vermögensverwaltung durch MiFiD II hat Andreas Grünewald ausführlich in seinem Vortrag auf dem 16. INVESTMENT FORUM in München herausgestellt.
Zum INVESTMENT FORUM am 16. November in München hatte Konsort gemeinsam mit dem Partner Stefan Nützel – NeXeLcon in die Räumlichkeiten des Künstlerhauses eingeladen.