Ländergutachten Wertpapierverwahrung im Ausland
Beschaffung einheitlicher Ländergutachten
Das KAGB knüpft die Beauftragung eines Unterverwahrers durch eine Verwahrstelle an eine Reihe von Bedingungen.
Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland muss der Unterverwahrer unter anderem einer vergleichbaren Regulierung und Aufsicht unterliegen wie die Verwahrstelle in Deutschland. Der Nachweis der Regulierung und der Aufsicht erfolgt häufig über länderspezifische Rechtsgutachten.
Um die Rechtsfragen für Ländergutachten herauszuarbeiten, wurde von der DK-Arbeitsgruppe Depotbanken eine permanente säulenübergreifende und offene „Unterarbeitsgruppe Ländergutachten“ eingerichtet.
Ziele sind die Beschaffung einheitlicher Gutachten auf hohem Niveau durch eine Kooperation mit Clearstream Banking bzw. mit einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei.
Stefan Degen, Leiter der Abteilung FondsService der Landesbank Baden-Württemberg, hat die Ziele und Aufgabenstellungen der Arbeitsgruppe als Fachvortrag beim Praxisforum Depotbanken am 5.3.2014 vorgestellt.