EMIR-Checkliste für Verwahrstellen
Kontrollinstrument für bilaterales und CCP-Clearing
Bilaterale Derivategeschäfte, die nicht über einen CCP abgewickelt werden, sollen gemäß EMIR ab 1. Dezember 2015 besichert werden. Um diese neue Anforderung zu erfüllen, müssen entsprechende Kontrollprozesse eingeführt werden.
Eine Checkliste kann als Leitfaden für diese Kontrollprozesse dienen. Idealerweise auch bei der Zwischenschaltung eines CCP. Bestandteil der Liste sind alle zu berücksichtigenden Punkte für eine Verwahrstelle, die erforderliche Dokumentation und das resultierende Reporting.
Die Unterarbeitsgruppe EMIR des Arbeitskreis Verwahrstellen der DK hat ein entsprechendes Konzept erarbeitet, bei dem auch die Fondsgesellschaften eingebunden wurden, um mehr Transparenz für Erfordernisse und Prozesse zu schaffen. Unter anderem enthält die Checkliste die Festlegung der Konten- und Depotstruktur und der zu besichernden OTC-Derivate gemäß BSA/CSA, sowie dessen Beteiligten und deren Verantwortlichkeiten. Außerdem umfasst sie das Aufsetzen des Vertragswesens und der Dokumentation, der Eröffnungsanträge und der Benefits im Detail. Der CCP-Besicherungsprozess und auch die Kontrollmöglichkeiten bei der bilateralen Besicherung sind im Konzept ebenso berücksichtigt.
Die bisherigen Ergebnisse der Arbeitsuntergruppe EMIR wurden von Elke Willy, Referentin Recht beim Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. und Wolf-Emanuel Zur, Leiter Gruppe Fondsservices bei der WGZ Bank AG, in ihrem gemeinsamen Fachvortrag auf dem Praxisforum Depotbanken am 19. März 2015 vorgestellt.