Eigene IT-Systeme bei Verwahrstellen mittlerweile Standard

Einsatz eigener IT-Systeme hat sich verdreifacht

Die Mehrheit der Verwahrstellen in Deutschland nutzt inzwischen eigene IT-Systeme, um die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle der Fonds und der Fondsgesellschaft durchzuführen. Entsprechend bilden zum Beispiel Fondsbuchhaltungssysteme keinen Wettbewerbsvorteil mehr, sondern werden zur Commodity.

Seit 2008 ist der Anteil der Verwahrstellen mit einem eigenem Fondsbuchhaltungs- oder Bestandsführungssystem speziell für Fonds von rund 20 % auf 60 % gestiegen. Auch wenn eigene Systeme mittlerweile nicht mehr unbedingt als Wettbewerbsvorteil gelten, wird ihr Fehlen häufig als Wettbewerbsnachteil wahrgenommen. Das zeigt ein Ergebnis der Studie „Verwahrstellen in Deutschland 2014“ der Konsort GmbH.

2008 hatten nur rund ein Dutzend, vor allem große Verwahrstellen – die damals noch Depotbanken hießen – ein eigenes System für die Bestandsführung der Fonds. Die große Mehrheit der damaligen Depotbanken stimmte Bestände der Fondsgesellschaft mit den juristischen Systemen der Bank ab: getrennt nach Asset-Klassen wie Wertpapiere, Derivate oder Cash. Die gesetzlichen Aufgaben waren damit erfüllt. Im Angebot an Zusatzdienstleistungen waren die Depotbanken aber eingeschränkt, da diese ohne ein spezielles System meistens nicht darstellbar waren – beispielsweise das Fonds-Reporting. Viele Verwahrstellen haben darum in den letzten Jahren ihre technische Aufstellung verändert. Mit der Bestandsführung wurde oft auch eine eigene Anlagegrenzprüfung gemäß dem von der BaFin so genannten Modell 2 implementiert. Der Anteil der Depotbanken mit eigener Anlagegrenzprüfung lag 2008 ebenfalls bei etwa 20 % und ist seitdem bei den Verwahrstellen auf rund 70 % gestiegen.

Nur kleinere Häuser, für die sich eine derartige Investition nicht rechnet  oder solche mit einer speziellen Positionierung im Markt, sind diesem Trend nicht gefolgt. Denn mit der Verbreitung der Systeme sinkt ihr Nutzen als Alleinstellungsmerkmal. Keine Verwahrstelle gab in der Studie an, dass die Ausstattung mit guten IT-Systemen ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl für ein Spezialfondsmandat sei. Noch 2012 haben das 20 % der heutigen Verwahrstellen anders gesehen. Wenn man nach einem Fondsbuchhaltungssystem fragt, ist die Entwicklung noch deutlicher: 2008 gaben alle Teilnehmer der Studie an, dass ein Fondsbuchhaltungssystem Wettbewerbsvorteile bringt, heute ist es nur noch gut die Hälfte.

Es bleibt zu beobachten, durch welche Alleinstellungsmerkmale die Verwahrstellen sich in der Zukunft positionieren möchten und können, um im Wettbewerb zu bestehen. Aber auch solche Fragen finden ihren Weg in die Studienreihe „Verwahrstellen in Deutschland“. 2014 hat Konsort Gespräche mit 29 Verwahrstellen für OGAW und AIF geführt und in dieser Zusammenarbeit einen wertvollen Blick über den Markt erarbeitet. Weitere Informationen zur Studie finden sich unter www.verwahrstellenstudie.de.