BaFin: Das neue Verwahrstellenrundschreiben

Arbeitsdokument der BaFin wird im Arbeitskreis diskutiert

Die gesetzlichen Vorgaben des KAGB, die Level 2-Verordnung zur AIFM-D und einige Vorentscheidungen im Rahmen der bisherigen Gesetzesauslegungen machen eine Aktualisierung des bisherigen Depotbankrundschreibens der BaFin (6/2010 (WA)) erforderlich.

Die BaFin hat im Herbst 2013 ein Arbeitsdokument vorgelegt, das nun in einem von ihr einberufenen Arbeitskreis diskutiert wird.

Der Arbeitskreis bildet sich aus Vertretern der betroffenen Verbände, der größeren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und den Depotbanken/Verwahrstellen und Kapitalverwaltungsgesellschaften über den DK bzw. den BVI.

Auch wenn es sich nur um ein Arbeitsdokument handelt und um keinen abgestimmten Entwurf der BaFin, sind die wichtigsten Themen aus dem Arbeitskreis bereits erkennbar. Unter anderem sind dies:

  • Zweigniederlassung als Verwahrstelle
  • Fachkenntnisse der Geschäftsleiter
  • Sperrkonten und Sperrdepots
  • Modell 1 und 2
  • Divisionslösung bei Anteilgeschäften
  • Eigentumsverifikation.

Die Branche hat im Gespräch mit der BaFin deutlich gemacht, dass einige Punkte durchaus als problematisch gesehen werden, ohne dass sie einen Nutzen für Anleger darstellen.

Stefan Oser, Chief Operating Officer bei BNP Paribas Securities Services und Vorsitzender des Praxisforums Depotbanken, hat die Inhalte zum Arbeitsdokument als Fachvortrag  beim Praxisforum Depotbanken am 5.3.2014 vorgestellt.