BaFin ändert Rechtsauffassung

Börsentägliche Abwicklung von Anteilscheingeschäften

Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen durch die Verwahrstelle neu beurteilt.

In einer E-Mail an die Verbände hat die BaFin bekannt gegeben, dass aus ihrer Sicht die börsentägliche Abwicklung von Anteilsscheingeschäften durch die Verwahrstelle eine technische Abwicklung darstellt.

Es bedürfe daher keiner Begründung eines gesonderten Auslagerungsverhältnisses.

Das im Herbst veröffentlichte Arbeitsdokument zum Verwahrstellenrundschreiben hatte eine andere Auffassung dargestellt und dadurch die jahrelang praktizierte Arbeitsteilung zwischen den Fondsgesellschaften und den damaligen Depotbanken in Frage gestellt.